Das höchste Gericht erklärt Zeiterfassung zur Pflicht!
weiterlesenDer EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber durch EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Bislang gab es in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz nur die Pflicht, die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit zu erfassen.
„Das Urteil hat keinen Einfluss darauf, wie lange Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Das ist schon lange im Arbeitszeitgesetz geregelt“, erläutert Robert Dorsel, Arbeitsrechtsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Neu ist nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nun genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitnehmer und Unternehmen bislang flexiblere Möglichkeiten wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit.“
Das Urteil bedeute aber nicht, dass eine Vertrauensarbeitszeit in Zukunft nicht mehr möglich sei, die Arbeitnehmer müssten lediglich dokumentieren, von wann bis wann sie für den Arbeitgeber tätig sind, so Dorsel. Näheres werde sich dann bei Zeiten aus dem entsprechend geänderten Gesetz ergeben.