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Urteil Zeiterfassung

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Urteil Zeiterfassung

EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Urteil Zeiterfassung

Das höchste Gericht erklärt Zeiterfassung zur Pflicht!

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Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Arbeitgeber durch EU-Recht verpflichtet sind, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu protokollieren. Bislang gab es in Deutschland nach dem Arbeitszeitgesetz nur die Pflicht, die über acht Stunden hinausgehende Arbeitszeit zu erfassen.

„Das Urteil hat keinen Einfluss darauf, wie lange Arbeitnehmer tätig sein dürfen. Das ist schon lange im Arbeitszeitgesetz geregelt“, erläutert Robert Dorsel, Arbeitsrechtsexperte bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Neu ist nur, dass die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nun genau dokumentiert werden müssen. Hier hatten Arbeitnehmer und Unternehmen bislang flexiblere Möglichkeiten wie zum Beispiel die Vertrauensarbeitszeit.“

Das Urteil bedeute aber nicht, dass eine Vertrauensarbeitszeit in Zukunft nicht mehr möglich sei, die Arbeitnehmer müssten lediglich dokumentieren, von wann bis wann sie für den Arbeitgeber tätig sind, so Dorsel. Näheres werde sich dann bei Zeiten aus dem entsprechend geänderten Gesetz ergeben.

Zutrittskontrolle Sandor Seafood

Projekt Zutrittskontrolle Sandor Seafood

Es gibt keine Tür, die nicht durch uns gesteuert wird!

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Unsere Aufgabe war zum einen die Zeiterfassung, die mit drei stationären Terminals in der neuen Betriebsstätte von Sandor Seafood in Bremerhaven gelöst wurde.

Zum anderen die umfangreiche Zutrittskontrolle im Betrieb, die den Zugang jedes einzelnen Mitarbeiters nach strengen Hygiene-Kriterien regelt. Hierfür steuern wir z.B. die Zugangsberechtigungen der Mitarbeiter zu den Umkleiden, das Öffnen von Schnelllauftoren im Innen- und Außenbereich und vieles mehr.

Sandor Zutrittskontrolle